Wussten Sie schon...?
Tipps zur Finanzierung:
1. Tipp: Coaching ist in vielen Fällen beim Finanzamt als Fortbildungsmaßnahme steuerlich absetzbar. Die Kosten für ein berufsbezogenes Coaching können Sie in der Regel als „Weitere Werbungskosten “ steuerlich geltend machen.
2. Tipp: Coaching wird als Personalentwicklungsmaßnahme vom Arbeitgeber oft erwünscht und (mit-)finanziert! Fragen Sie nach!
Bestandteile einer persönlichen Beratung / eines individuellen Coachings
- Beginn: Kennenlernen, Anliegen und Ziel klären
- Analyse: Anliegen beleuchten bzgl. Ursachen, Widerständen, Potentialen, Lösungsalternativen
- Veränderung: neue Perspektiven, Strategien und Handlungspläne erarbeiten
- Verankerung: Übertragung in den Alltag und Umsetzung sichern
- Evaluation: Erfolgreiche Umsetzung und Nachhaltigkeit überprüfen
Unterscheidung Supervision und Coaching
Definition: Unter beiden Begriffen versteht man „Beratung im beruflichen Kontext“.
Eine Unterscheidung wird mitunter wie folgt vorgenommen:
- Bei der Supervision steht eher die Reflexion des eigenen beruflichen Handelns im Vordergrund
- Ein Coaching dient eher dazu, Prozesse voran zu treiben und sich handelnd auf ein Ziel hinzubewegen
Abgrenzung zu Beratung
- Bei der Beratung stehen häufig eher persönliche / private Anliegen im Vordergrund.
Die Unterscheidung ist im Einzelfall nicht trennscharf, da sich Themenbereiche überschneiden können.