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Wussten Sie schon...?

Tipps zur Finanzierung:

1. Tipp: Coaching ist in vielen Fällen beim Finanzamt als Fortbildungsmaßnahme steuerlich absetzbar. Die Kosten für ein berufsbezogenes Coaching können Sie in der Regel als „Weitere Werbungskosten “ steuerlich geltend machen.

2. Tipp: Coaching wird als Personalentwicklungsmaßnahme vom Arbeitgeber oft erwünscht und (mit-)finanziert! Fragen Sie nach!

Bestandteile einer persönlichen Beratung / eines individuellen Coachings

  • Beginn: Kennenlernen, Anliegen und Ziel klären
  • Analyse: Anliegen beleuchten bzgl. Ursachen, Widerständen, Potentialen, Lösungsalternativen
  • Veränderung: neue Perspektiven, Strategien und Handlungspläne erarbeiten
  • Verankerung: Übertragung in den Alltag und Umsetzung sichern
  • Evaluation: Erfolgreiche Umsetzung und Nachhaltigkeit überprüfen

Unterscheidung Supervision und Coaching

Definition: Unter beiden Begriffen versteht man „Beratung im beruflichen Kontext“.
Eine Unterscheidung wird mitunter wie folgt vorgenommen:

  • Bei der Supervision steht eher die Reflexion des eigenen beruflichen Handelns im Vordergrund
  • Ein Coaching dient eher dazu, Prozesse voran zu treiben und sich handelnd auf ein Ziel hinzubewegen

Abgrenzung zu Beratung

  • Bei der Beratung stehen häufig eher persönliche / private Anliegen im Vordergrund.

Die Unterscheidung ist im Einzelfall nicht trennscharf, da sich Themenbereiche überschneiden können.